21. Juli 2026

Heizungstausch-Förderung Update

Auch nach den angekündigten Änderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes bleibt der Anschluss an ein Wärmenetz über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) grundsätzlich förderfähig.

Wer von einer alten Öl- oder Gasheizung auf Nahwärme umsteigt, kann weiterhin von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren. Neben der Grundförderung von 30 Prozent ist unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent möglich. Für Haushalte mit niedrigerem Einkommen kommen weitere Zuschläge hinzu.
Was gilt bei der KfW-Förderung (Zuschuss 458) seit dem 21.07.2026?
Grundförderung
  • 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten bei Wohngebäuden:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit
Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer

Zusätzlich zur Grundförderung kann ein Einkommensbonus beantragt werden:

  • 40 % bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €
  • 30 % bei Haushaltseinkommen bis 40.000 €
  • 10 % bei Haushaltseinkommen bis 50.000 €

Familien mit minderjährigen Kindern werden bei der Einkommensprüfung zusätzlich entlastet.

Klimageschwindigkeitsbonus
  • zusätzlich 16 % für selbstnutzende Eigentümer, wenn eine alte fossile Heizung ersetzt wird
  • Ab Februar 2027 sinkt der Bonus schrittweise.

Maximale Förderhöhe

Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen sind bis zu 80 % möglich.

Mehr Infos finden Sie auf den Seiten der KfW.

Für viele Eigentümer ist nicht mehr die Frage entscheidend, welche Heizung erlaubt ist, sondern welche Lösung langfristig wirtschaftlich ist. Genau hier hat Nahwärme Vorteile:

  • Kein eigener Heizkessel mehr im Haus
  • Keine Wartung einer Gas-, Ölheizung oder Wärmepumpe
  • Kein Risiko künftig steigender Kosten für grüne Beimischungsquoten bei fossilen Brennstoffen
  • Förderfähiger Anschluss über die KfW
  • Versorgungssicherheit durch eine zentrale Energieerzeugung
Die wichtigsten Änderungen (Gebäudemodernisierungsgesetz) auf einen Blick
  1. Die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Regel entfällt.
    Mit der Reform des Heizungsgesetzes werden bisherige Vorgaben angepasst. Eigentümer erhalten künftig mehr Entscheidungsspielraum bei der Wärmeversorgung ihres Gebäudes. Gleichzeitig werden klimafreundliche Heizsysteme, wie ein Nahwärmeanschluss, weiterhin staatlich unterstützt.
  2. Öl- und Gasheizungen werden langfristig teurer und stärker reguliert.
    Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Vorgesehen sind mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Zusätzlich wird erwartet, dass steigende CO₂-Kosten fossiles Heizen verteuern.
  3. Nahwärme bleibt eine zukunftsfähige Alternative.
    Ein Anschluss an ein Wärmenetz zählt weiterhin zu den klimafreundlichen Heizlösungen und wird weiterhin über die Bundesförderung unterstützt.
Stand: 21.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW.