Die Gemeindewerke Adelsdorf (GWA)

einfach
fair
zukunftssicher

Die Gemeindewerke Adelsdorf (GWA)

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zukunftssicher

Profitieren Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten!

Förderung

Wenn Sie Ihre alte Heizungsanlage gegen eine klimafreundliche Alternative austauschen lassen, können Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren. Der Staat bezuschusst Ihren Heizungsumbau über die „Bundesförderung für Effiziente Gebäude“ (BEG-Einzelmaßnahmen) mit bis zu 70%.

30 % Grundförderung

gibt es für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, z.B. Nahwärmeanschluss in Bestandsgebäuden für:

  • alle privaten Hauseigentümer
  • Vermieter
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen

20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus

  • Eigentümer, die Ihre Immobilie selbst nutzen bei frühzeitigem Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicherheizungen, mehr als 20 Jahre alter Gas- und Biomasseheizungen
  • bis 31.12.2028 Bonus von 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3%

30 % einkommens-abhängiger Bonus

Für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

So beantragen Sie Ihre Heizungsförderung

  • Gespräch mit Ihrem Heizungsbauer

    Lassen Sie sich eine “Bestätigung zum Antrag” (BzA) erstellen, die die förderfähigen Gesamtkosten und eine Bestätigung enthält, dass die Förderanforderungen erfüllt sind.

  • Abschließen eines Lieferungs- und Leistungsvertrags

    Schließen Sie mit Ihrem Heizungsbau-Fachbetrieb einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit “aufschiebender oder auflösender Bedingung” ab. Damit bestätigt das Fachunternehmen das Inkrafttreten des Vertrages, nachdem Sie eine Förderzusage erhalten haben.

  • Registrieren im Portal “Meine KfW”

    Reichen Sie alle benötigten Formulare und Verträge online auf dem Portal der KfW für den Förderzuschuss Nr. 458 ein.

  • Förderzusage abwarten und Vorhaben umsetzen

    Sobald Sie Ihre Förderzusage erhalten haben, können Sie Ihren Heizungstausch innerhalb von 36 Monaten umsetzen.

  • Nachweise im KfW-Portal hochladen

    Wenn Ihr Umbau erledigt ist, laden Sie alle Nachweise über die Durchführung im KfW-Portal hoch. Danach überweist Ihnen die KfW Ihren Förder-Zuschuss.

    Die KfW benötigt hierfür folgende Unterlagen: Rechnungen zu Kauf und Installation der Heizungsanlage, Gültige Bestätigung nach Durchführung, Meldebescheinigung für Ihren Hauptwohnsitz, Grundbuchauszug für die im Antrag angegebene Immobilie, Einkommenssteuerbescheide (falls Sie einen Einkommensbonus beantragt haben)

Weitere Informationen zur Heizungstausch-Förderung finden Sie auf den Seiten der KfW:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW

So beantragen Sie Ihre Heizungsförderung

  • Gespräch mit Ihrem Heizungsbauer

    Lassen Sie sich eine “Bestätigung zum Antrag” (BzA) erstellen, die die förderfähigen Gesamtkosten und eine Bestätigung enthält, dass die Förderanforderungen erfüllt sind.

  • Abschließen eines Lieferungs- und Leistungsvertrags

    Schließen Sie mit Ihrem Heizungsbau-Fachbetrieb einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit “aufschiebender oder auflösender Bedingung” ab. Damit bestätigt das Fachunternehmen das Inkrafttreten des Vertrages, nachdem Sie eine Förderzusage erhalten haben.

  • Registrieren im Portal “Meine KfW”

    Reichen Sie alle benötigten Formulare und Verträge online auf dem Portal der KfW für den Förderzuschuss Nr. 458 ein.

  • Förderzusage abwarten und Vorhaben umsetzen

    Sobald Sie Ihre Förderzusage erhalten haben, können Sie Ihren Heizungstausch innerhalb von 36 Monaten umsetzen.

  • Nachweise im KfW-Portal hochladen

    Wenn Ihr Umbau erledigt ist, laden Sie alle Nachweise über die Durchführung im KfW-Portal hoch. Danach überweist Ihnen die KfW Ihren Förder-Zuschuss.

    Die KfW benötigt hierfür folgende Unterlagen: Rechnungen zu Kauf und Installation der Heizungsanlage, Gültige Bestätigung nach Durchführung, Meldebescheinigung für Ihren Hauptwohnsitz, Grundbuchauszug für die im Antrag angegebene Immobilie, Einkommenssteuerbescheide (falls Sie einen Einkommensbonus beantragt haben)

Weitere Informationen zur Heizungstausch-Förderung finden Sie auf den Seiten der KfW:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW

Beratungsangebot des Landkreises Erlangen-Höchstadt

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt bietet ein breites Beratungsangebot rund um Energie- und Klimaschutzthemen, das Sie gerne zusätzlich nutzen können. Sie können sich telefonisch, an ausgewählten Beratungsstützpunkten oder an Ihrem Wohnhaus von qualifizierten Energieberaterinnen und -beratern zu folgenden Themen beraten lassen:

  • Energieberatung: Heizungserneuerung

  • Energieberatung: energetische Sanierung von Wohngebäuden

  • Solarberatung

  • Beratung zu E-Mobilität

Mehr Informationen zum Energie- und Klimaschutzangebot des Landkreises Erlangen-Höchstadt finden Sie hier.

Wir sind bei Fragen rund um die Förderung für Sie da.

Unser Team steht Ihnen von Anfang an zur Seite: von der Antragstellung bis zum fertigen Hausanschluss! Sollten Sie Hilfe mit Ihrem Förderantrag benötigen, melden Sie sich gern bei uns. Wir helfen Ihnen weiter.

Wir sind bei Fragen rund um die Förderung für Sie da.

Unser Team steht Ihnen von Anfang an zur Seite: von der Antragstellung bis zum fertigen Hausanschluss! Sollten Sie Hilfe mit Ihrem Förderantrag benötigen, melden Sie sich gern bei uns. Wir helfen Ihnen weiter.

Höchstadter Straße 34
91325 Adelsdorf

09195 9432-700
info[at]gw-adelsdorf.de

Besuchen Sie uns gerne in unserem Showroom in der Höchstadter Str. 34.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Störungsnummer Nahwärmeversorgung: 09195 9432-777

Höchstadter Straße 34
91325 Adelsdorf

09195 9432-700
info[at]gw-adelsdorf.de

Besuchen Sie uns gerne in unserem Showroom in der Höchstadter Str. 34.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Störungsnummer Nahwärmeversorgung: 09195 9432-777