Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder auch „Heizungsgesetz“ regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Das Gesetz macht zum einen konkrete Vorgaben, nach welchen Kriterien Bestandsgebäude nach einem Kauf saniert werden müssen. Zum anderen definiert das „Heizungsgesetz“ Vorgaben zur Heizungstechnik und zur Wärmedämmung von Gebäuden. Ziel des Gesetzes ist es, eine klimafreundliche Wärmeversorgung ohne den Einsatz von fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas zu erreichen. So soll auch die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien verringert und die Verbraucher/innen vor Preissteigerungen bei Öl und Gas geschützt werden.

Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gesetzes in Kraft getreten. Darin sind vor allem Neuerungen beim Kauf und Tausch von Heizungsanlagen festgelegt.

Welche Fördermittel gibt es, wenn ich meine Heizung tauschen lassen will?

Wenn Sie Ihre alte Heizung tauschen lassen möchten und sich für einen Nahwärmeanschluss der Gemeindewerke Adelsdorf entscheiden, können Sie sich den Umbau fördern lassen. In der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG-EM) sind die Einzelheiten dazu festgelegt.

Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Die KfW wickelt ab sofort die Förderanträge zum Heizungstausch ab (statt wie bisher das BAFA). Bei der KfW können Sie sich bereits jetzt registrieren. Ab dem 27. Februar 2024 wird das Portal voraussichtlich freigeschaltet und Sie können Ihren Förderantrag für Gebäude, die sie selbst nutzen, hochladen. Für Vermieter/innen und weitere Antragsteller wird das Portal zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet.

Mehr Infos gibt es auf der Website der KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen | KfW

  • Gefördert wird der Austausch von Heizungen in Bestandsgebäuden.
  • Bis zu 70% Förderung sind möglich, dabei ist die Höchstsumme förderfähiger Kosten auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus begrenzt. In einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben jeweils um 15.000€ für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000€ ab der siebten Wohneinheit.
  • Eigentümer/innen, die ihr Wohngebäude selbst nutzen, erhalten eine Grundförderung von 30%, dazu kommt ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20%, wenn die alte Heizung bis 31.12.2028 ausgetauscht wird.
  • Vermieter/innen erhalten den Grundbonus von 30% Förderung.
  • Zusätzlich gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 20% für selbstnutzende Eigentümer/innen mit bis zu 40.000€ zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

 

Wenn Sie sich für einen Nahwärmeanschluss der Gemeindewerke Adelsdorf entscheiden, stehen wir Ihnen bei der Beantragung Ihrer Fördermittel gern von Anfang an zur Seite. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin! Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen.

Alle wichtigen Infos zur Heizungstausch-Förderung haben wir für Sie in dieser Übersicht zusammengestellt:

Heizungstausch-Förderung

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung

Überblick Heizungsförderung KfW  

Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierung