Informationen zur Wärmepreisbremse

Um die Belastung der Verbraucher durch die hohen Energiepreise weiter zu dämpfen, folgen auf die Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden zum 1. März 2023 die Preisbremsen auf Strom, Erdgas und Wärme. Diese gelten zunächst bis 31. Dezember 2023 und können aber durch die Bundesregierung bis einschließlich April 2024 verlängert werden.

Sie sind ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen des staatlichen Entlastungspaketes und werden aus den Mitteln des Bundes finanziert. Alle Informationen und Entscheidungen seitens der Bundesregierung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Entlastungsmaßnahmen werden wir für unsere Kunden gemäß den gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Wir haben Ihnen hier übersichtlich die wichtigsten Informationen zur Wärmepreisbremse zusammengestellt.

Wie funktioniert die Preisbremse?

Mit der Wärmepreisbremse werden 80 % Ihres Jahresverbrauchs* auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt.

Sie wird ab 1. März 2023 angewendet, gilt aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar.

Für wen gilt die Wärmepreisbremse?

Der Preisdeckel von 9,5 ct/kWh brutto gilt für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh.

Für Unternehmen mit einem jährlichen Wärmeverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser gelten abweichende Regelungen.

Wie erhält man die Entlastung?

Ab März 2023 wird der monatliche Abschlag um den ermittelten Entlastungsbetrag reduziert. Der März-Abschlag berücksichtigt zusätzlich die Entlastung für Januar und Februar.

SEPA-Lastschriftmandat
Sie müssen nichts tun, wir buchen automatisch die gesenkten Abschlagsbeträge ab.

Dauerauftrag/Überweisung
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